Hinweisgeberschutz-Gesetz

Das sogenannte Whistleblower-Gesetz dient in erster Linie dazu einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen melden,  zu gewährleisten.

Der Arbeitnehmer ist meistens der erste, der Fehler und Missstände Wahrnimmt und kann dafür Sorge tragen, dass Verstöße gegen geltendes Recht gemeldet werden.

Mitarbeiter/innen, aber auch unsere Kunden und Partner, haben die Möglichkeit über verschiedene Wege (namentlich oder anonym) Angaben zu tätigen. Telefonisch, postalisch oder per E-Mail an Externe (z.B. Bundesamt für Justiz (Startseite – Externe Meldestelle (Bundesamt für Justiz Schlichtungsverfahren)) als auch an unsere interne Meldestelle (compliance@krumbacher-spedition.de)